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    Trauzeugen

    Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr obligatorisch. Auf Wunsch können ein oder zwei Trauzeugen bei der Eheschließung zugegen sein. Diese müssen volljährig sein und sollen sich durch ein Ausweisdokument legitimieren. 



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de