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    Anliegerbeiträge

    Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen dienen.

    Bei Straßen, Wegen und Plätzen umfassen Beiträge auch die Aufwendungen für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Beitragszahler sind die Grundstückseigentümer, die wirtschaftliche Vorteile aus der gemeindlichen Maßnahme erlangen. In der Gemeinde Reichshof werden folgende Beiträge erhoben:
    Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und Ersterschließungsmaßnahmen für Straßenbaumaßnahmen nach Baugesetzbuch (BauGB).
    Kanalanschlussbeiträge und Wasseranschlussbeiträge nach KAG.
    Der Beitragserhebung liegt jeweils eine gemeindliche Satzungsregelung zu Grunde.


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    Ihr Ansprechpartner

    Sarah Schmidt
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 106
    Tel.: 02296 801111
    E-Mail: sarah.schmidt@reichshof.de