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    Drittschuldnererklärung

    Der Drittschuldner ist verpflichtet diese Erklärung abzugeben:

    1. ob er die Forderung anerkennt
    2. ob er zur Zahlung bereit ist und ob die Forderung bereits zugunsten eines anderen Gläubigers gepfändet ist.



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    Ihr Ansprechpartner

    Gemeindekasse Morsbach-Reichshof
    Rathaus Morsbach
    Tel.: 02296 801-222
    E-Mail: gemeindekasse@reichshof.de

    Philipp Neufeld
    Fachbereich: Finanzen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 224
    Tel.: 02296 801218
    E-Mail: philipp.neufeld@reichshof.de