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    Einheitswertbescheid

    Die Feststellung des steuerlichen Einheitswertes und des Steuermessbetrages erfolgt durch das örtliche Finanzamt in Gummersbach.

    Der Grundstückseigentümer hat dem Finanzamt die notwendigen Daten zu übermitteln.
    Die Bewertungsstelle des Finanzamtes ermittelt den Einheitswert und teilt diesen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde mit.

    Die Gemeinde ermittelt aus dem übermittelten Steuermeßbetrag unter Anwendung des Grundsteuerhebesatzes die zu zahlende Grundsteuer, die durch Grundsteuerbescheid festgesetzt wird. Rückfragen zum Einheitswertbescheid beantwortet Ihnen das zuständige Finanzamt in Gummersbach. Tel.: 02261/86-0 Rückfragen zur gemeindlichen Grundsteuerfestsetzung beantwortet Ihnen die unten angegebene Mitarbeiterin der Gemeinde Reichshof.



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    Ihr Ansprechpartner

    Iris Schicht
    Fachbereich: Finanzen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 233
    Tel.: 02296 801213
    E-Mail: iris.schicht@reichshof.de