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    Flurbereinigung

    Flurbereinigungsverfahren werden von der Bezirksregierung Köln, Abteilung 33 "Ländliche Entwicklung, Bodenordnung" durchgeführt. Fragen sollten deshalb an diese Stelle gerichtet werden.

    Durch eine Flurbereinigung sollen bebaute und unbebaute Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Bereiche in der Weise neugeordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundtücke entstehen.



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