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    Kanalhausanschluss

    Bei dem Neubau eines Wohn-/ Geschäftshauses wird im Rahmen des Bauantrages von dem Abwasserwerk der Gemeinde Reichshof auch die Möglichkeit der Abwasserbeseitigung geprüft.

    Hierbei wird von Sachbearbeitern, der mögliche Anschlusspunkt an den bestehenden Kanal, das jeweilige Entwässerungssystem, Mischkanalisation oder Trennkanalisation (Regen, Schmutzwasser) und die geplante Ausführung betrachtet. Liegt bereits ein öffentlicher Hausanschluss auf dem Grundstück, gilt es diesen zu nutzen, ansonsten wird von der Gemeinde ein öffentlicher Hausanschluss bis ca. 1 m auf das Grundstück herausgelegt. Als Nachweis des tatsächlich erfolgten Kanalanschlusses sind der ausgefüllte Meldebogen und das Protokoll der Zustands- und Funkitonsprüfung ("Dichtheitsprüfung") durch einen zugelassenen Sachkundigen einzureichen.

    Die Kosten für den öffentlichen Hausanschluss sind/werden mit dem Kanalanschlussbeitrag abgegolten.

    Einzureichende Unterlagen
    1. Eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens (Lageplan der Entwässerungseinrichtung), aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschluss-/Grundleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte und die geplante Oberflächenwasserbeseitigung auf dem Grundstück. (vor Baubeginn)
    2. Meldebogen nach dem Anschluss an den öffentlichen Kanal (nach Fertigstellung)
    3. Protokoll der Dichtheitsprüfung nach dem Anschluss an den öffentlichen Kanal. (nach Fertigstellung)

    Weitere Informationen unter: www.lanuv.nrw.de


    Meldebogen (ca. 58.36 kb)


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    Ihr Ansprechpartner

    Thorsten Schmidt
    Fachbereich: Tiefbau und Verkehr
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 253
    Tel.: 02296 801124
    E-Mail: thorsten.schmidt@reichshof.de