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    Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer gehört zu den Realsteuern und wird nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Danach unterliegt jeder Gewerbebetrieb im Inland der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune. Bund und Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlage und für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermeßbetrages sind die Finanzämter zuständig. Der Gewerbesteuermeßbetrag wird anschließend der Gemeinde bekanntgegeben. Die Gewerbesteuer wird auf dieser Basis von der Gemeinde mit dem Steuerhebesatz multipliziert und durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und dem Gewerbetreibenden bekanntgegeben.



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