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Bestandteile des Kanalhausanschlusses

KanalanschlussDer Kanalhausanschluss besteht aus einem öffentlichen und einem privaten Teil.
Der öffentliche Teil reicht vom Kanal in der Straße bis zum Kontrollschacht 1m hinter der Grenze auf dem Privatgrundstück.

Er wird im Auftrag und auf Kosten der Gemeinde hergestellt. Sie übernimmt auch Wartung und Reparatur.
Die Herstellung des privaten Teils inklusiv Kontrollschacht ist vom Anschlussnehmer auf seine Kosten zu veranlassen.
Er trägt auch die späteren Wartungs- und Reparaturkosten. Die Errichtung des Kontrollschachts ist notwendig, um den Kanalhausanschluß jederzeit reinigen und kontrollieren zu können. Außerdem dient er als Abgrenzung zwischen öffentlichem und privaten Hausanschluss.
Auf dem Grundstück anfallendes Oberflächenwasser sollte auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden.
Wenn ein gemeindlicher Regenwasserkanal vorhanden ist, kann im Ausnahmefall, nach Abstimmung mit der Gemeinde, auch an diesen Kanal angeschlossen werden.

Weitere Informationen unter: www.lanuv.nrw.de




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Ihr Ansprechpartner

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