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Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?

Nein! Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU), das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Wasserwerkes zu beachten hat, oder durch das Wasserwerk hergestellt und unterhalten werden. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Anlagen, die nicht von einem VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen. 



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Ihr Ansprechpartner

Volker Rajkowski
Fachbereich: Wasserwerk
Rathaus Denklingen
Zimmer: 250
Tel.: 02296 801242
Tel. 2: 0160 97859330
E-Mail: volker.rajkowski@reichshof.de