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Hausanschluss
Ja, sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bau-Wasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.
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Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserwerk sind die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof. Sie werde......
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