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 Neue Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen (Funktionsprüfung) – Bekanntmachung der beschlossenen Satzungen

 Neue Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen (Funktionsprüfung) – Bekanntmachung der beschlossenen Satzungen

Nachdem die landesrechtlichen Vorgaben zum Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen geändert wurden, hat sich auch der neue Rat der Gemeinde Reichshof mit dem Thema auseinander gesetzt, um die Vereinfachungen an die Reichshöfer Bürger weitergeben zu können. Hierzu wurden in den letzten Sitzungen Änderungen der entsprechenden Satzungen beschlossen. Diese werden in diesem Reichshofkurier öffentlich bekanntgemacht.

Bereits im letzten Kurier wurde kurz zum Thema berichtet. Hier sollen weitere Erläuterungen gegeben werden.


Wer muss zukünftig prüfen?

Zukünftig müssen nur noch die Eigentümer im Bereich der Wasserschutzzonen an der Wiehltalsperre bzw. deren Abwasser zur Kläranlage Ufersmühle fließt und die Eigentümer im Bereich des Fremdwassersanierungsgebietes „Volkenrather Tal“ prüfen. Alle übrigen Prüfpflichten wurden grundsätzlich aufgehoben. Prüfpflichtig sind im Einzelnen:

Borner, alle Straßen
Dreschhausen, alle Straßen
Eichholz-E, alle Straßen
Erdingen, alle Straßen
Grünschlade, alle Straßen
Hahn, alle Straßen
Hahnenseifen, alle Straßen
Hamig, alle Straßen
Hardt, alle Straßen
Hasbach, alle Straßen
Hassel, alle Straßen
Komp bei Wiehl, alle Straßen
Lüsberg, alle Straßen
Meiswinkel, alle Straßen
Nespen, alle Straßen
Niedersteimel, alle Straßen
Nosbach, alle Straßen
Obersteimel, alle Straßen
Odenspiel, alle Straßen
Sinspert, Am Hörtgen
Sinspert, Zur alten Heide 16-22
Volkenrath, Volkenrather Str. 8-26
Wald, Fasanenweg
Wiehl, alle Straßen
Wildberg, alle Straßen


Wann muss geprüft werden?

Gesetzlich müssen Leitungen in Wasserschutzgebieten, die häusliches Abwasser führen und vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 erstmalig geprüft werden. Dies gilt auch für Leitungen in Wasserschutzgebieten, die gewerbliches Abwasser führen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Für alle übrigen Leitungen, die prüfpflichtig sind, gilt die Prüffrist 31.12.2017. Bis zu diesen Daten muss eine erste Untersuchung des Systems stattgefunden haben. Eine Prüfung ist jedoch noch nicht zu bestehen, so dass auch ein undichtes Ergebnis zunächst vorgelegt werden muss.

Gesetzlich ist in Wasserschutzgebieten grundsätzlich eine Fristausdehnung bis zum 31.12.2020 möglich gewesen. Gibt es in einer Gemeinde jedoch besondere Problematiken, erfordern diese auch eine besondere Fristengestaltung. Hierfür hat der Landesgesetzgeber eigens entsprechende Ermächtigungsgrundlagen für die Gemeinden geschaffen. Hiervon hat der Rat in Reichshof mit großer Mehrheit Gebrauch gemacht.

Gründe hierfür sind vor allem das bestehende Fremdwasserproblem im Bereich der Wiehltalsperre. So wurde zwar im Bereich des Pilotprojektes Wiehltalsperre in den Ortschaften Hespert, Heidberg, Wildbergerhütte und Welpe bereits untersucht und umfangreich im privaten wie auch öffentlichen Bereich saniert. Ob dies jedoch ausreichend sein wird, um das Problem zu lösen, kein Abwasser mehr in die Trinkwassertalsperre zu leiten, ist noch offen.
Ursprünglich waren die oben genannten Ortschaften entlang der Talsperre bereits in 2011 bzw. 2012 prüfpflichtig. Verschiedene Eigentümer sind dieser Verpflichtung auch nachgekommen. Vor dem Hintergrund der Fremdwasserproblematik, aber auch aus Gleichbehandlungsgründen der Nachbarn im Talsperrengebiet innerhalb wie außerhalb des Pilotprojektes, wurde eine Prüfpflicht bis zum 31.12.2017 beschlossen. So ist noch immer eine Verlängerung von 5-6 Jahren gegeben und gemeinsam kann das angestrebte Ziel erreicht werden.


Wie muss geprüft werden?

Grundsätzlich reicht eine Prüfung mittels Kamera-Befahrung aus. Nur in bestimmten Fällen ist eine Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck erforderlich. Möglich ist eine solche Prüfung natürlich nach wie vor und macht dort Sinn, wo man sicher ist, keine Schäden vorzufinden.

Wann muss saniert werden?

Die Sanierung richtet sich zukünftig nach Schadensklassen. Je nach Schadensklassen sind die Schäden sofort, nach 10 Jahren oder innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Große Schäden sind sofort, mittlere Schäden nach 10 Jahren und sogenannte Bagatellschäden innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Die Einstufung nimmt die Gemeinde unter Zuhilfenahme der Einschätzung des Sachkundigen nach Vorlage der Ergebnisse der Kamera-Befahrung vor.


Was gilt im Pilotprojekt Wiehltalsperre?

Grundsätzlich gilt die Fristenregelung 2017 für die erstmalige Untersuchung der Grundstücke. Diese ist im Bereich des Pilotprojektes bereits in den Jahren 2008 – 2010 erfolgt. Daher ist der Projektbereich von der neuen Satzung nicht berührt.

In Hinsicht auf die Sanierung und abschließende Dichtheitsprüfung wurde im Bereich des Pilotprojektes immer der Maßstab „dichte Leitung“ sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich vorausgesetzt. Daher hat die Gemeinde Reichshof in ihrem Bereich rund 20 km neue Schmutzwasserkanäle in einem verschweißten System gebaut. Auch für die Grundstückseigentümer gilt der Maßstab „dichtes Grundstück“. Ein spezieller Erlass des Ministeriums besagt für den Bereich des Pilotprojekt, dass eine Sanierung aller Schäden unmittelbar durchzuführen ist und eine abschließende Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck erfolgen muss. Daher gelten auch die Satzungsänderungen hinsichtlich Prüfmethode und Sanierungszeitraum hier nicht.

Insgesamt liegen der Gemeinde bereits rund 95% der abschließenden bestandenen Dichtheitsprüfungen vor. Allerdings kann eine abschließende Erfolgsmeldung erst erfolgen, wenn auch das letzte Grundstück saniert hat und an den neuen öffentlichen Schmutzwasserkanal umgeklemmt hat. Erst dann kann der noch parallel betriebene alte undichte Kanal für die Schmutzwasserableitung zur Kläranlage außer Betrieb genommen werden.


Weitere Informationen:
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden zeitnah angeschrieben und auf direktem Wege über weitere Details informiert.

Wer vorab Fragen stellen möchte, kann sich gerne an die Kollegen des Bauamtes Herrn Schindler für technische Fragen unter 02296/801-122 oder Frau Schmidt für rechtliche Fragen unter 02296/801-246 wenden.



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