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Bauausführung

Der Bauherr hat die Verpflichtung, Bedingungen und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid, wie z. B. der Beginn, die Unterbrechung, die Rohbaufertigstellung und die abschließende Fertigstellung, der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises, auf hierfür vorbereiteten Formularen, vorher mitzuteilen.

Die Ausführung des Bauvorhabens und die letztlich damit verbundenen Baukosten sollten frühzeitig von einem Fachmann (Architekt) in einem Gesamtüberblick gemeinsam mit dem Bauherrn abgestimmt und ermittelt werden. Nicht zuletzt werden bereits beim Entwurf des Gebäudes, in Abhängigkeit von der Gebäudeform, die Baukosten nachhaltig beeinflusst. In jedem Fall sollte aber an der Grundsubstanz und damit bei der Materialwahl nicht am falschen Ende gespart werden.
Bei der Ausführung des Rohbaues werden bereits die Energiekosten, das Wohlbefinden der Bewohner, die späteren Instandhaltungskosten als auch die "Lebenserwartung" des Gebäudes bestimmt. Aus diesem Grund ist es eher sinnvoll, auf exklusive Innenausstattung, ohne zusätzlichen Nutzeffekt, zu verzichten als bei der Ausführung des Rohbaues am Material zu sparen. Nicht zuletzt ist dabei auch aus ökologischen Gründen zu empfehlen, auf Naturbaustoffe wie Ziegel, Holz, Naturstein, Kalk, Lehm, Glas usw., Wert zu legen. Aus Gründen der Energieeinsparung ist es besonders wichtig auf eine gute Wärmedämmung, dicht schließende Fenster mit besonders gut wärmedämmenden Isolierglas als auch im Ausbau der Haustechnik z. B. auf Brennwert-Heizkessel, mit einer optimalen Energieausbeute, zurückzugreifen. Moderne Heizkessel mindern zudem die Schadstoffbelastungen in der Luft.



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