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Bauplanungsrecht-/Bauordnungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt und es regelt wo und was gebaut werden darf und wie die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen haben.

Das Bauordnungsrecht richtet sich an die Bauausführung eines Bauvorhabens und klärt ab, wann und wie gebaut werden darf, z.B. sind hier die Baugenehmigungsverfahren, die Vorschriften über Brand-, Wärme- und Schallschutz, sowie die erforderlichen Abstandsflächen zu entnehmen.
Beide Rechte müssen mit dem beantragten Bauvorhaben als Voraussetzung einer Baugenehmigung im Einklang stehen.
(Zum Bauplanungsrecht siehe auch: Rathauswegweiser Thema Bauplanungsrecht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Innenbereich und Außenbereich).

Für das Bauordnungsrecht ist die Bauordnung Land NRW (BauONW) maßgebend. Außer den Anforderungen an Grundstücke und bauliche Anlagen, sind in dieser Landesbauordnung das Baugenehmigungsverfahren, die Überwachung und die Zuständigkeit der am Bau Beteiligten, wie Bauherr, Entwurfsverfasser sowie der Behörden, geregelt. So können Verstöße gegen das Baurecht wie z. B. illegale Bauvorhaben als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Es ist durchaus möglich, dass aus baurechtlichen oder bautechnischen Gründen ein illegales Bauvorhaben nicht durch eine nachträgliche Genehmigung legalisiert werden kann und trotz der Zahlung einer Geldbuße unter Umständen der Abbruch des illegalen Bauvorhabens die Folge ist. Nicht zuletzt deshalb und um dem vorzubeugen, sollten alle Bauabsichten unmittelbar vom Bauherrn oder von seinem Architekten in einem Beratungsgespräch mit dem Fachbereich III/68 abgestimmt werden (siehe auch: Rathauswegweiser Thema Bauberatung).



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Ihr Ansprechpartner

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