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Denkmalschutz

Die Änderung an und in denkmalgeschützten Gebäuden bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Bei kleineren Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten genügt eine denkmalrechtliche Abstimmung. Beides erteilt die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Reichshof.

Soweit baurechtlich die Maßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich macht, kann die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt werden. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird im Benehmen mit dem Rheinischen Denkmalamt (Landeskonservator) erteilt.

Häufig werden neben allgemeinen Sanierungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden, einschneidende Maßnahmen in die Gebäudesubstanz gewünscht, um die Nutzung zeitgemäßen Wohnbedürfnissen und Komfort anzupassen.

Hierfür sind vorab Abstimmungsgespräche und Beratungen mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Reichshof dringend geboten. Oft lassen sich dadurch nicht nur Kosten einsparen und zeitaufwendige Planungsänderungen vermeiden, sondern vor allem gemeinsam geeignete denkmalwerte Lösungen finden.

Siehe auch: Rathauswegweiser Thema Denkmalschutz



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