Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Diesen bekommt man bei der Wohngeldstelle in Zimmer 215 Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss)
oder für Eigentümer eines Eigenheims (Lastenzuschuss)...
Den Antrag bekommt man bei der Wohngeldstelle in Zimmer 215 oder am Ende der Seite zum downloaden.
Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss)
oder für Eigentümer eines Eigenheims (Lastenzuschuss)
Voraussetzung ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können sind
- die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- die Höhe des Gesamteinkommens
die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Mitzubringende Unterlagen:
- Antrag
- Mietbescheinigung/Fremdmittelbescheinigung beim Eigenheim
- Verdienstbescheinigung
- Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. - Rentenbescheide, Leistungsbescheide vom Arbeitsamt u.a.
Es ist ratsam, sich mit der Wohngeldstelle vorher telefonisch in Verbindung zu setzen um abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner http://www.mbv.nrw.de (rechte Spalte) ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen unter
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung."
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