Das Ordnungsamt nimmt überwiegend Aufgaben wahr, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung ist Zielsetzung der Abteilung und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgabengebiete sind demzufolge in der Wahrnehmung gesetzlicher Zuständigkeiten sehr unterschiedlich und vielfältig. Darüber hinaus ist besonders hervorzuheben die "Auffangzuständigkeit" als "örtliche Ordnungsbehörde" für unbenannte Gefahren in Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Zuständigkeiten des Einwohnermeldeamtes umfassen vielfältige Aufgaben aus dem allgemeinen Meldewesen, sowie dem Ausweis- und Lohnsteuerwesen. Die Zielsetzung des Einwohnermeldeamtes ist die Schaffung eines zusammengefassten Angebots von Dienstleistungen, die von Einwohnern und Bürgern häufig nachgefragt und auch schnell erledigt oder weitergeleitet werden können, wobei Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich gehalten und die Vorgänge für alle Bürger so verständlich wie möglich erledigt werden sollen.