Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürger bestimmt. Die Bürger werden durch den von ihnen gewählten Rat vertreten.
Diesem Leitsatz der Gemeindeordnung folgten bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 insgesamt 8.214 Bürger und Bürgerinnen und wählten ihre Vertretung, den Rat.
Der Gemeinderat besteht aus 34 Mitgliedern, die für fünf Jahre gewählt worden sind. Die Sitzverteilung der Fraktionen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Aufstellung.
Näheres zu der personellen Besetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse und dessen Arbeit sehen Sie auf den Seiten des Bürger-Informationssystems.
Sitzverteilung nach der Kommunalwahl am 30.08.2009:
| CDU | 14 Sitze | 41,8 % |
| SPD | 7 Sitze | 20,2 % |
| DIE UNABHÄNGIGEN |
3 Sitze | 10,2 % |
| FDP | 3 Sitze | 9,1 % |
| FWO | 3 Sitze | 8,0 % |
| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN | 3 Sitze | 7,7 % |
| DIE LINKE | 1 Sitz | 2,9 % |
Nach dem Wechsel eines SPD-Ratsmitgliedes und eines Mitgliedes der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Fraktion "Die Linke" sowie des Austrittes eines Ratsmitgliedes aus eben dieser ist die Sitzverteilung im Gemeinderat aktuell wie folgt :
| CDU | 14 Sitze |
| SPD | 6 Sitze |
| DIE UNABHÄNGIGEN | 3 Sitze |
| FDP | 3 Sitze |
| FWO | 3 Sitze |
| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN | 2 Sitze |
| DIE LINKE | 2 Sitze |
| ohne Fraktion im Rat | 1 Sitz |
Der Rat der Gemeinde ist für alle kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen zuständig. Im Einzelnen sind seine Aufgaben in der Gemeindeordnung festgelegt.
Die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten kann der Rat aber auch auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Nachdem in der Verwaltung die zur Beratung anstehenden Themen vorbereitet worden sind, berät und beschließt der Gemeinderat über jeden Tagesordnungspunkt. Meistens geschieht dies in öffentlichen Sitzungen. Dabei ist jeder Besucher gern gesehener Gast. Nur wenn es um Themen geht, die ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind oder dem Datenschutz unterliegen, finden die Beratungen hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Personal- oder Grundstücksangelegenheiten handelt. Auszuführen sind Rats- und Ausschussbeschlüsse von der Verwaltung.
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