Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen räumen den Gemeinden das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Ihnen steht damit das Recht zu, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.
Der Rat ist das wichtigste Organ der Gemeinde, er kann aber Aufgaben auf Ausschüsse oder den Bürgermeister delegieren.
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