Jede Gemeinde hat ein sogenanntes "Selbstverwaltungsrecht", das heißt, dass sie alle Angelegenheiten innerhalb des Gemeindegebietes, im Rahmen der Gesetze, selbständig regelt.
Darunter fällt auch das Recht, Satzungen zu erlassen. Satzungen sind "Ortsgesetze", die für alle davon betroffenen Personen, Sachen und Rechtsverhältnisse gelten. Natürlich dürfen sie nicht gegen höheres staatliches Recht verstoßen.
Satzungen sowie deren Änderungen werden ausschließlich vom Rat beschlossen. Nach der Beschlussfassung des Rates werden sie verkündet. In der Gemeinde Reichshof geschieht dies an der Bekanntmachungstafel im Untergeschoss im Rathaus Denklingen, nachdem im Amtsblatt der Gemeinde Reichshof, dem "Reichshofkurier" darauf hingewiesen wurde. Eine Satzung tritt, solange nichts anderes bestimmt ist, am Tage nach ihrer Bekanntmachung an der Bekanntmachungstafel in Kraft.
Die Gemeinde Reichshof hat eine Vielzahl von Satzungen, die in einer Ortsrechtssammlung gepflegt und fortgeschrieben werden.
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