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Dienstleistungsunternehmen Gemeinde

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürger bestimmt. Die Bürger werden durch den von Ihnen gewählten Rat vertreten.

Der Gemeinderat besteht aus 34 Mitgliedern, die für fünf Jahre gewählt worden sind. Er ist für alle kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen zuständig. Im Einzelnen sind seine Aufgaben in der Gemeindeordnung festgelegt.

Die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten kann der Rat aber auch auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Nachdem in der Verwaltung die zur Beratung anstehenden Themen vorbereitet worden sind, berät und beschließt der Gemeinderat über jeden Tagesordnungspunkt. Meistens geschieht dies in öffentlichen Sitzungen. Dabei ist jeder Besucher gern gesehener Gast. Nur wenn es um Themen geht, die ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind oder dem Datenschutz unterliegen, finden die Beratungen hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Personal- oder Grundstücksangelegenheiten handelt. Auszuführen sind Rats- und Ausschußbeschlüsse von der Verwaltung. Der Rat achtet darauf, dass dies ordnungsgemäß geschieht..


Verwaltungsgliederung.pdf (ca. 106.66 kb)


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