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Katastrophenschutz

Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist eine Aufgabe der Länder. Diese haben sie den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen, die außerdem auch für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig sind. Der friedensmäßige Katastrophenschutz der Länder wird durch den Bund ergänzt, um auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können.

Die Länder halten einen gut funktionierenden Katastrophenschutz vor, um ihren Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen Hilfe leisten zu können.


Zu den Katastrophen zählen zum Beispiel:

  • Naturkatastrophen
  • Großbrände, Explosionen
  • Vorfälle im Straßen- und Schienenverkehr (z. B. Massenkarambolagen, Zugunglücke)
  • Großschäden (z. B. Gasaustritt in chemischer Fabrik)

Tragende Elemente des Katastrophenschutzes sind die Hilfsorganisationen mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und deren Ausstattung.

Die privaten Hilfsorganisationen sind:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Malteser-Hilfsdienst


Die öffentlich-rechtlichen Hilfsorganisationen sind:

  • Feuerwehr
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk



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