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Öffentliche Bekanntmachungen

Satzungen und viele weitere ortsrechtliche Vorschriften bedürfen nach dem Gesetz einer ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung.

Für den Bereich der gemeindlichen Satzungen beispielsweise, sagt die Gemeindeordnung NRW in § 7 Abs. 4, Satz 1: „Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen.“ Nähere Verfahrens- und Formvorschriften über die Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung hat der Innenminister Nordrhein-Westfalens durch Rechtsverordnung (Bekanntmachungsverordnung) definiert. Die hierin getroffenen Regelungen sind einzuhalten, sofern nicht andere Gesetze hierüber besondere Regelungen enthalten. Das Ordnungsrecht beispielsweise trifft für den Bereich der ordnungsbehördlichen Verordnung durch § 33 Ordnungsbehördengesetz NRW eigene Regelungen. In einigen anderen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts bestehen abweichende gesetzliche Vorschriften über das Verfahren von Bekanntmachungen.

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Reichshof, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden grds. gemäß § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof im „Reichshofkurier – Zugleich Amtsblatt der Gemeinde Reichshof“ vollzogen. Der Reichshofkurier erscheint im 14-tägigen Rhytmus und wird in allen Ortschaften durch die Deutsche Post zugestellt.

Zeit, Ort und Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzungen sind in vereinfachter Form durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses zu veröffentlichen.

Über diesen Link gelangen Sie in den Bereich Ortsrecht, in dem die gemeindlichen Satzungen als PDF-Dateien zur Verfügung stehen.

Des Weiteren finden Sie unter: https://www.reichshof.org/rathaus-service/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/index.html zusätzlich die Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Bauleitplanung.



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Ihr Ansprechpartner

Carolin Beilard
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 321
Tel.: 02296 801326
E-Mail: carolin.beilard@reichshof.de