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Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass

Rechtsgrundlage ist der § 12 Gaststättengesetz.
Es handelt sich um eine einmalige Erlaubnis, zu einem besonderen Anlass Speisen und Getränke anbieten zu dürfen (Vereinsfeste, Fußballturniere usw.).

Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ca. 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein.

Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Person des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Art der Speisen und Getränke die angeboten werden.

Gebühren: 25,-- Euro - 200,-- Euro 



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Ihr Ansprechpartner

Joachim Kühr
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 206
Tel.: 02296 801236
E-Mail: joachim.kuehr@reichshof.de