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Endgültige Gaststättenerlaubnis

Zur endgültigen Gaststättenerlaubnis zählen u. a. auch die Neukonzession, Umbauten und das Führen der Gaststätte durch einen Stellvertreter.

Endgültige Gaststättenerlaubnis

Folgende Unterlagen werden benötigt:

1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft - Speisewirtschaft - eines Beherbergungsbetriebs in 3-facher Ausfertigung mit eigener Unterschrift versehen.
2. Beschreibung der Räume zum Antrag auf Erlaubnis in 3-facher Ausfertigung mit eigener Unterschrift versehen.
3. Einwandfreie Grundrißzeichnung aller Betriebsräume (Schankraum, Küche, alle Gasträume, alle Beherbergungsräume, Toilettenanlagen, Lebensmittel- und Getränkelagerräume) in 3-facher Ausfertigung mit eigener Unterschrift versehen.
4. Lageplan in 3-facher Ausfertigung mit eigener Unterschrift versehen.
5. Pachtvertrag in Kopie.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes.
7. Führungszeugnis der Belegart 0 vom Bundeszentralregister (auch für Ehegatten).
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (auch für Ehegatten).
9. Unterrichtungsnachweis der Industrie- u.Handelskammer gem.§ 4 GastG. bzw. Anmeldebestätigung.

Gebühr: 40,00 Euro bis 5.000,00 Euro



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Ihr Ansprechpartner

Joachim Kühr
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 206
Tel.: 02296 801236
E-Mail: joachim.kuehr@reichshof.de