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Gaststättenrecht

Rechtsgrundlage ist der § 12 Gaststättengesetz.Es handelt sich um eine einmalige Erlaubnis, zu einem besonderen Anlass Speisen und Getränke anbieten zu dürfen (Vereinsfeste, Fußballturniere usw.).Einmalige G......
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Rechtsgrundlage ist der §11 Gaststättengesetz.Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis wird erteilt, wenn die Gaststätte in unveränderter Weise, das heißt, räumlich und betriebsartmäßig unverändert vom Vorgänger......
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Zur endgültigen Gaststättenerlaubnis zählen u. a. auch die Neukonzession, Umbauten und das Führen der Gaststätte durch einen Stellvertreter.Endgültige GaststättenerlaubnisFolgende Unterlagen werden benötigt:......
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