Anmeldung eines Hundes
Seit dem 01.01.2003 ist das neue LHundG NRW in Kraft getreten.
Hundehalter von gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) haben seit diesem Zeitpunkt die Haltung ihrer Hunde der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Für die Haltung sind gem. § 4 LHundG bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (Vollendung des 18. Lebensjahres, erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, Abschluss einer Haftpflichtversicherung u. Mitteilung der Micro-Chipnummer).
Gemäß Tarifstelle 18a 1.1 bis 18a 1.3 zur Allgemeinen Gebührenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zur Zeit gültigen Fassung wird für das Halten von Hunden im Sinne von § 3 und § 10 LHundG NRW eine Gebühr erhoben.
Hundehalter der Hunde der Kategorie 40/20 (ausgewachsen mind. 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) müssen ab dem 01.01.2003 der örtlichen Ordnungsbehörde gem. § 11 Abs. 1 und 2 LHundG die Haltung ihrer Hunde anzeigen. Auch diese Hundehalter haben Auflagen zu erfüllen, wie Vorlage eines Sachkundetestes (außer es wird vorher eine 3-jährige Haltung nachgewiesen), eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung und Mitteilung der Micro-Chipnummer.
Gemäß Ziffer 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 in der zur Zeit gültigen Fassung wird eine Gebühr in Höhe von 25,-- € für Hunde nach § 11 LHundG erhoben.
Kleinere Hunde sollen ebenfalls bei dem Ordnungsamt angemeldet werden.
Anmeldungen erfolgen bei der Gemeinde Reichshof, Ordnungsamt, Frau Möschter, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof-Denklingen, Tel. 02296-801238, email: monika.moeschter@reichshof.de.
Zur Anmeldung eines Hundes nach den Regelungen des Landeshundegesetzes können Sie das E-Government-Portal für Hundeangelegenheiten nutzen:
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Ihr Ansprechpartner
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Denklingen
Zimmer: 204
Tel.: 02296 801238
E-Mail: monika.moeschter@reichshof.de