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Geräte - und Maschinenlärmschutz-verordnung

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2004, zuletzt geändert am 06. Janaur 2004, gilt für Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien.

Darunter fallen auch Rasenmäher, Kantenschneider, Freischneider, Laubgebläse etc. Die Betriebsregelung für den Gebrauch dieser Geräte in Wohngebieten, finden Sie in § 7 dieser Verordnung.




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Ihr Ansprechpartner

Joachim Kühr
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
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