­
02296 801-0      info@reichshof.de
A A

Politik

"Die politischen Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe" (§1, Parteiengesetz).
Hinzu kommt ein parteiloser Einzelberwerber.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen räumen den Gemeinden das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Ihnen steht damit das Recht zu, im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.
Der Rat ist das wichtigste Organ der Gemeinde, er kann aber Aufgaben auf Ausschüsse oder den Bürgermeister delegieren.



PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können:
http://get.adobe.com/de/reader

Ihr Ansprechpartner

Sven Krumpholz
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 322
Tel.: 02296 801325
E-Mail: sven.krumpholz@reichshof.de