Der Abbruch bzw. die Beseitigung von baulichen Anlagen und Einrichtungen ist für Gebäude ab 300 m³ umbauten Raum genehmigungspflichtig. Die Antragsstellung erfolgt bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises in Gummersbach. Von dort wird auch, nachdem die Gemeinde beteiligt worden ist, über den Antrag entschieden.
Mitzubringende Unterlagen
- Antragsformular mit den darin bezeichneten Angaben und Unterlagen
Gebühren
Die Entscheidung über einen Abbruchantrag ist gebührenpflichtig.
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