Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Abbruch von Gebäuden

    Der Abbruch bzw. die Beseitigung von baulichen Anlagen und Einrichtungen ist für Gebäude ab 300 umbauten Raum genehmigungspflichtig. Die Antragsstellung erfolgt bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises in Gummersbach. Von dort wird auch, nachdem die Gemeinde beteiligt worden ist, über den Antrag entschieden.

    Mitzubringende Unterlagen
    - Antragsformular mit den darin bezeichneten Angaben und Unterlagen

    Gebühren
    Die Entscheidung über einen Abbruchantrag ist gebührenpflichtig.



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