Durch Bankeinzug wird der Weg zur Bank erspart sowie das Ausfüllen der Überweisungsträger. Die Fälligkeitstermine werden überwacht, so dass keine Mahn- und Vollstreckungskosten entstehen. Bei einer Minderung der Zahlungspflicht wird ein evtl. Guthaben dem Bankkonto gutgeschrieben. Die erteilte Ermächtigung kann jedoch zurückgezogen werden.
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