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    Abgabenbescheide

    Die unten genannten Mitarbeiterinnen erteilen Ihnen gerne Auskünfte zu folgenden Abgabenbescheiden: Grundsteuer, Straßenreinigung, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Gewerbesteuer.

     

    Änderung der Erstellung der Hundesteuerbescheide ab 2021
    Im Rahmen des immer wichtiger werdenden nachhaltigen Handelns, sind auch die Kommunen gehalten, neue Wege zu finden, um Ressourcen zu schonen.
    Eine Möglichkeit ist die Reduzierung des Papierverbrauchs im Schriftverkehr.
    Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Reichshof entschlossen, für den Bereich der Hundesteuerveranlagung ab dem Jahr 2021 nur noch Bescheide an Hundehalter zu versenden, bei denen sich die Anzahl der gehaltenen Hunde geändert hat oder die kein SEPA-Lastschrift-mandat zur Abbuchung der fälligen Hundesteuerbeträge an die Gemeinde erteilt haben.
    Für 2020 erhalten ALLE  Hundehalter nochmals einen aktuellen Steuerveranlagungsbescheid mit einem entsprechenden Hinweis zur geplanten Änderung. Dieser Bescheid behält dann solange seine Gültigkeit, bis entsprechende Änderungen in der Hundehaltung dem Steueramt der Gemeinde Reichshof mitgeteilt werden. Die auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten, im Regelfall sind dies der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., gelten auch für die Folgejahre.



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    Ihr Ansprechpartner

    Franca Lünenbürger
    Fachbereich: Finanzen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 233
    Tel.: 02296 801226
    E-Mail: franca.luenenbuerger@reichshof.de

    Iris Schicht
    Fachbereich: Finanzen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 233
    Tel.: 02296 801213
    E-Mail: iris.schicht@reichshof.de