Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
    A A A

    Ablösungsvertrag

    Der Ablösungsvertrag, auf den § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch ausgerichtet ist, ist eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer eines zu erschließenden Grundstückes und der Gemeinde. In diesem Vertrag wird ein qualifiziert geschätzter Erschließungsbeitrag fest vereinbart. Dies bedeutet, dass eine spätere Nacherhebung bzw. eine Erstattung eines Erschliessungsbeitrages ausgeschlossen ist. Die Vorteile eines Ablösungsvertrages liegen für den Beitragspflichtigen in einer festen Kalkulationsgrundlage, frei von den Befürchtungen einer eventuellen Nacherhebung. Für die Gemeinde liegt der Vorteil in der Rechtssicherheit, die mit Abschluss des Vertrages eintritt.



    < zurück zurück zum Rathauswegweiser vor >

    Werbung:

    Ferienhaus Werner
    SK System designt, produziert und vertreibt Werbeträger und Displaysysteme aus und mit Aluminium.