Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühren werden als Pauschale zusammen mit den Abwassergebühren erhoben. Die Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtfrischwasserverbrauch des Vorjahres. Ist dieser nicht bekannt oder beginnt die Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres, so wird der Verbrauch geschätzt.
Gebühren
Die Gebühren werden gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Reichshof in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
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