1. Abwassertransport
Aufgrund des Landeswassergesetz ist die Gemeinde Reichshof für die Abwasserbeseitigung (siehe auch Entwässerung) zuständig. Die Abwasserbeseitigung ist bei der Gemeinde Reichshof im Abwasserwerk als Eigenbetrieb angesiedelt. In einigen Ortschaften hat die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde) die Abwasserbeseitigung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Abfuhr des Klärschlamms aus den 3- Kammergruben (siehe auch Klärgruben) der Kleinkläranlagen wird dann jedoch weiter durch die Gemeinde Reichshof mit einer Firma durchgeführt.
2. Abwasserbehandlung
Abwasserbehandlung auf den Kläranlagen wird vom Aggerverband durchgeführt.
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