Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
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    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Baugrenzen / Baulinien

    Aus städtebaulichen Gründen können in verbindlichen Bauleitplanungen eine Vielzahl verschiedener Festsetzungen getroffen werden, die im einzelnen unter § 9 des Baugesetzbuches "Inhalt des Bebauungsplanes" nachzulesen sind.
    Hierzu gehören die Begriffe Baugrenze und Baulinie.
    Während die Baulinie farbig rot oder als Strich-Punkt-Punkt-Strich-Darstellung in der Planzeichnung gekennzeichnet ist, ist die Baugrenze farbig blau und als Strich-Strich-Punkt zeichnerisch dargestellt.
    Baugrenzen beschränken das jeweilige Baugrundstück auf den Bereich, in dem in der Regel mindestens das Hauptgebäude einer baulichen Anlage zu erstellen ist. Wird eine der Baugrenzen ersatzweise als Baulinie dargestellt, ist in der Regel das Hauptgebäude mit einer Außenwand auf dieser Baulinie zu errichten, während die übrige Grundrissfläche innerhalb der durch Baugrenzen beschränkten Fläche liegen muss.


    Ansprechpartner

    Katja Grunewald
    Fachbereich: Bauverwaltung
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 110
    Tel.: 02296 801125
    E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de


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