Beitrittserklärung wird das schriftliche Einverständnis des bei der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten genannt, durch das er sich mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden erklärt.
Sie muss die für die Anmeldung erforderlichen Erklärungen enthalten.
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |