Aufnahme und Weiterleitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose.
- Blindengeld
- Hilfe für hochgrandig Sehbehinderte
- Hilfe für Gehörlose
Mitzubringende Unterlagen
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- HNO-ärztliche Bescheinigung
- Fragebogen für Heimbewohner
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Bescheid über Pflegegeldbezug
Ansprechpartner
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |