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    Durchleitungsrecht

    Um Schmutz- und Regenwasserkanäle verlegen zu können, ist es zum Teil wirtschaftlich und technisch erforderlich, dass diese über ein privates Grundstück verlegt werden. Die dafür erforderlichen Arbeiten werden durch eine Bauunternehmung unter Begleitung und Kontrolle des von uns beauftragten Ingenieurbüros und den Ingenieuren der Tiefbauabteilung der Gemeinde Reichshof sorgfältig durchgeführt. Das Grundstück wird anschließend in seinen ursprünglichen Zustand versetzt. Dies alles geschieht in Abstimmung mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

    Die Gemeinde Reichshof benötigt dafür ein Durchleitungsrecht auf diesem Grundstück. Damit verbunden ist die Eintragung dieses Rechtes im Grundbuch. Dadurch wird sichergestellt, dass auch nach einem Eigentumswechsel das Recht zur Betretung des Grundstücks besteht um evtl. Reparaturen durchzuführen.

    Es ist auch möglich, dass Sie für Ihr eigenes Grundstück ein Durchleitungsrecht auf einem Grundstück der Gemeinde benötigen, um sich an Schmutz- und Regenwasserkanal, die Wasserversorgung o.ä. anzuschließen. Diese Möglichkeit und die entsprechende Abwicklung wird hier geprüft und durchgeführt.



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    Ihr Ansprechpartner

    Anja Valbert
    Fachbereich: Bauverwaltung
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 111
    Tel.: 02296 801119
    E-Mail: anja.valbert@reichshof.de

    Sarah Schmidt
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 106
    Tel.: 02296 801111
    E-Mail: sarah.schmidt@reichshof.de