Am 3. Mai 1991 wurde Eckenhagen die Artbezeichnung „Heilklimatischer Kurort“ verliehen.
Voraussetzung für die Anerkennung als „Heilklimatischer Kurort“ ist ein therapeutisch anwendbares Klima, das durch ein medizinisch-meterologisches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes bestätigt und mit einer Klimastation laufend überprüft wird.
Das Schon- und milde Reizklima ist für Rekonvaleszenen und Vorbeugekuren bestens geeignet.
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