Bescheinigung, dass keine Ehehindernisse für eine beabsichtigte Eheschließung bestehen. Diese Bescheinigung wird von deutschen Staatsangehörigen zur Eheschließung im Ausland benötigt. Ausländische Staatsangehörige müssen ein solches von der zuständigen Heimatbehörde bei der Eheschließung in Deutschland vorlegen.
Mitzubringende Unterlagen:
Bitte beim Standesamt nachfragen
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