Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Eheschließung, Anmeldung der

    Seit dem 01.07.1998 ist der Begriff des „Aufgebotes“ weggefallen.

    An seine Stelle ist die „Anmeldung der Eheschließung“ getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung nicht mehr für eine Woche öffentlich bekannt gemacht. Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt. Das Verfahren dient der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und zur Ermittlung etwaiger Ehehindernisse. Rechtsgrundlage hierzu sind die §§ 4 und 5 des Personenstandsgesetzes (PStG).

    Mitzubringende Unterlagen:
    Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung dem Standesbeamten vorlegen müssen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt.

    Gebühren
    Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Gebühren fällig. Die Höhe ist abhängig vom Prüfungsaufwand, der Anzahl benötigter Urkunden, evtl. Erklärungen zur Namensführung sowie Ausführung des Stammbuches der Familie. 



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