Ein Eigentumswechsel muss dem Wasserwerk und dem Steueramt innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Das dafür vorgesehene Formular ist im Wasserwerk oder im Steueramt erhältlich. Sie können sich das Formular auch als Datei herunterladen. Nach Rückgabe des Formulars "Bekanntgabe eines Eigentumswechsels" erhält der bisherige Eigentümer eine Endabrechnung, der neue Eigentümer eine Abschlagsrechnung bzw. einen Erstveranlagungsbescheid.
Mitzubringende Unterlagen:
- Formular „Bekanntgabe eines Eigentumswechsels“
- Kopie Notarvertrag
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