Die Abschrift des Familienbuches erhält man bei dem Standesamt, welches für den gemeinsamen Wohnort der Eheleute zuständig ist.
Wurde die Ehe durch Tod eines Ehegatten aufgelöst, so ist die Abschrift bei dem Standesamt zu erhalten, in dessen Zuständigkeitsbereich der überlebende Ehegatte wohnt. Bei Auflösung der Ehe durch Ehescheidung ist das Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnortes der Eheleute maßgebend für die Ausstellung der Urkunde. Siehe Ausführung Familienbuch.
Gebühren
8,00 Euro, jede weitere die Hälfte der Gebühr.
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