Das Familienbuch, eine Karteikarte, wird im Anschluss an die Eheschließung oder bei Heirat im Ausland auf Antrag angelegt. Das Familienbuch, in der heutigen Form, existiert erst seit 1958 und ist nicht mit dem Stammbuch der Familie zu verwechseln.
Während das Stammbuch bei der Eheschließung ausgehändigt wird und beim Bürger verbleibt, wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, was für den gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute zuständig ist.
Nur das Familienbuch gibt Auskunft über die Namensführung der Eheleute. Alle personenstandsrechtlichen Ergänzungen und Änderungen werden im Familienbuch vermerkt. Das Familienbuch dient in der Regel als Grundlage für alle weiteren Beurkundungen des Personenstandes.
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