Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein Pflichtausschuss nach der Gemeindeordnung.
Dieser Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister und achtzehn Ratsmitgliedern. In Angelegenheiten der Gastronomie wird ein sachverständiger Bürger hinzugezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er bereitet die Haushaltssatzung vor und ist für die zur Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen zuständig, sofern nicht andere Ausschüsse zuständig sind. Er erarbeitet Empfehlungen an den Rat in allen Personal- und Stellenplanangelegenheiten.
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