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    Flurkarte

    Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) ist der graphische Nachweis der Flurstücke und wird in den Maßstäben 1:500, 1:1000 und 1:2000 geführt.

     

    Die Flurkarte nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil, dass heißt sie gibt den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern Rechtssicherheit.

    Die Liegenschaft wird durch die Flurstücksbezeichnung (Gemarkung,Flur,Flurstücksnummer) eindeutig definiert.

     

    Die Flurkarte bildet u.a. die Kartengrundlage für Planungen (Bauanträge) oder kann als Vorlage für Behörden, Banken, Notaren etc. zur Darstellung des Flurstückes verwendet werden.

     

    Gemäß der Gebührenordnung (VermWertGebO NRW) werden folgende Gebühren erhoben.

     

    Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder persönlich erfolgen.

     

     

     



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    Ihr Ansprechpartner

    Martina Crisci
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: Bürgerservice
    Tel.: 02296 801233
    E-Mail: martina.crisci@reichshof.de

    Tanja Schöler
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: Bürgerservice
    Tel.: 02296 801234
    E-Mail: tanja.schoeler@reichshof.de

    Sabine Schulenburg
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: Bürgerservice
    Tel.: 02296 801499
    E-Mail: sabine.schulenburg@reichshof.de