Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) ist der graphische Nachweis der Flurstücke und wird in den Maßstäben 1:500, 1:1000 und 1:2000 geführt.
Die Flurkarte nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil, dass heißt sie gibt den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern Rechtssicherheit.
Die Liegenschaft wird durch die Flurstücksbezeichnung (Gemarkung,Flur,Flurstücksnummer) eindeutig definiert.
Die Flurkarte bildet u.a. die Kartengrundlage für Planungen (Bauanträge) oder kann als Vorlage für Behörden, Banken, Notaren etc. zur Darstellung des Flurstückes verwendet werden.
Gemäß der Gebührenordnung (VermWertGebO NRW) müssen folgende Gebühren erhoben werden:
bis DIN A 3: 20,00 €
größer DIN A3 bis einschließlich DIN A 0: 40,00€
Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |