Die Gemeinde kann durch Satzungen festlegen, wie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zu erfolgen hat.
Im einzelnen handelt es sich um Festsetzungen der Dachformen- und -eindeckungen, der Fassadengestaltung sowie der Gebäudehöhe. Zur Zeit sind bei der Gemeinde Reichshof Gestaltungssatzungen nur in rechtskräftigen Bebauungsplänen integriert.
Die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfahlen.
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |