Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
    A A A

    Grundsteuer

    Die Gemeinde Reichshof erhebt aufgrund des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke.
    Die Grundsteuer ist als Realsteuer objektbezogen gestaltet. Entscheidend für die Höhe der Steuer sind daher Beschaffenheit und Wert des Grundstückes.
    Für die Berechnung der Grundsteuer aus dem Einheitswert sind zwei Rechengänge erforderlich.
    Ausgehend vom Einheitswert setzt das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz den Steuermessbetrag fest. Der Steuermessbetrag wird dem gemeindlichen Steueramt mitgeteilt.
    Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.



    < zurück zurück zum Rathauswegweiser vor >

    Werbung:

    Ferienhaus Werner
    SK System designt, produziert und vertreibt Werbeträger und Displaysysteme aus und mit Aluminium.