­
02296 801-0      info@reichshof.de
    A A

    Hausnummernvergabe- und Pläne

    Nach Genehmigung eines Bauvorhabens durch den Oberbergischen Kreis oder im Fall der Genehmigungsfreistellung nach § 67 Bauordnung NRW durch Bescheinigung der Gemeinde Reichshof, wird dem Bauherrn/in seine Hausnummer schriftlich mitgeteilt.

    Parallel hierzu erhalten das Meldeamt, Steueramt, Wasserwerk der Gemeinde Reichshof sowie die Deutsche Post, RWE Net AG, Deutsche Telekom, PrimaCom und das Katasteramt des Oberbergischen Kreises diese Hausnummernvergabe zur Kenntnis und weiteren Beachtung.
    Grundlage jeder Hausnummernvergabe ist eine ordnungsbehördliche Verordnung. Hauptzugang zu einem Gebäude und die dazugehörende Erschließungsstraße bestimmen die Festlegung der Hausnummer. Die Gemeinde ist aufgrund der ordnungsbehördlichen Verordnung berechtigt, bestehende Hausnummern zu ändern bzw. Umnummerierungen im Bedarfsfall, z. B. durch eine geänderte Bebauung, vorzunehmen. Früher wurden die Hausnummern zeichnerisch in den so genannten Hausnummernplänen festgehalten. Heute erfolgt die optische Erfassung der Hausnummer elektronisch durch die Einpflegung in das Geo-Informationssystem der Gemeinde Reichshof.



    PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können:
    http://get.adobe.com/de/reader

    Ihr Ansprechpartner

    Stefanie Schreiber
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 112
    Tel.: 02296 801129