Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Heirat

    Eine Ehe darf in Deutschland nur vor einem Standesbeamten -auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen- geschlossen werden (obligatorische Zivilehe).

    Ausnahme: Verlobte, von denen keiner Deutscher ist, können die Ehe auch vor einer von der Regierung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Verlobten besitzt, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der von den Gesetzen dieses Staates vorgeschriebenen Form schließen.

    Die Ehe kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass beim „zuständigen“ Standesamt die Anmeldung der Eheschließung erfolgt.



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